Fast überall 2G: Ab Samstag gelten in Hamburg neue Corona-Regeln

© Christoph Mahlstedt | Unsplash

Heute hat der Hamburger Senat neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Nachdem die Inzidenz in den vergangen Wochen stark angestiegen ist, gelten ab Samstag neue Regeln. Diese betreffen vor allem die Ungeimpften, denn fast in allen Bereichen des öffentlichen Lebens wird es ab dem Wochenende Zutritt nur noch nach 2G-Regelung geben.

In der Pressekonferenz begründete Bürgermeister Peter Tschentscher diese Entscheidung damit, dass Hamburg seit August vermehrt auf 2G gesetzt hat und es im Bundesvergleich in der Stadt dadurch besser aussieht, als in anderen Ländern. Er sei überzeugt von dem Modell, durch das es weniger große Ausbrüche gebe. Außerdem appellierte er noch einmal an alle, sich impfen zu lassen, da dies der zuverlässigste Schutz sei.

WO GILT 2G?

2G wird ausgeweitet auf Bereiche mit einem erhöhten Infektionsrisiko: Darunter zählen körpernahe Dienstleitungen, mit Ausnahme von medizinischen Behandlungen und Friseursalons. Auch in der Gastronomie gilt ab Samstag verpflichtend 2G, dazu zählen auch Angebote auf Wochen- und Weihnachtsmärkten. Die Nachweise sollen schon beim Zutritt der Restaurants oder Bars streng kontrolliert werden.

Auch Publikumseinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Clubs und Kinos dürfen ab Samstag nur noch Genesenen und Geimpften den Zutritt gestattet. Ebenfalls unter die 2G-Regelung fallen Sporteinrichtungen wie Fitnessstudios, Schwimmbäder und Sportstudios. Auch Chor- und Orchesterproben dürfen nur noch als 2G-Veranstaltung stattfinden.

Wo gibt es Ausnahmen?

Ausgenommen von der 2G-Regel sind Angebote des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken sowie Bildungsstätten und Einrichtungen der sozialen Teilhabe, sowie der öffentliche Nahverkehr und der Einzelhandel.

Das 2G-Modell gilt für alle, zum jetzigen Zeitpunkt sind nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könnten, davon ausgenommen.

Zurück zur Startseite