Corona-Lockerungen: Zehn Personen-Regel und private Feiern

Zuletzt aktualisiert am 21.6.2021 um 16:23 Uhr.

Seit Monaten befindet sich Hamburg im Ausnahmezustand. Immer mal wieder gab es leichte Lockerungen, auf die härtere Regelungen folgten. Seit Karfreitag ist die Stadt jetzt im absoluten Stillstand – doch die Tendenz ist zunehmend positiv. Die Zahl der Infinzierten und Einweisungen auf die Intensivstationen sinken seit ein paar Wochen stetig, dafür nimmt die Impfkampagne Fahrt auf und immer mehr Hamburger*innen haben ihre erste und teilweise auch schon zweite Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten. Deswegen will Hamburg nach und nach zur Normalität zurückkehren. Wie das aussieht, fassen wir hier zusammen.

Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert. Alle aktuellen Infos zum Coronavirus in Hamburg findest du immer hier auf hamburg.de.

Die neusten Regelungen

Gültig ab 22. Juni

Die Kontaktbeschränkungen werden lockerer

Ab Dienstag, den 22. Juni 2021 dürfen sich jetzt auch drinnen 10 Personen treffen. Die Anzahl der Haushalte ist dabei nicht relevant.

Private Feiern werden möglich

Es dürfen jetzt auch wieder private Feiern stattfinden. Bei mehr als 10 Personen besteht dabei Maskenpflicht und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Außerdem gilt für drinnen eine Testpflicht.

Größere Kapazität für Veranstaltungen

Sportveranstaltungen im Freien mit mehr als 650 Personen mit festen Sitzplätzen und negativen Tests sollen mit gesonderter Genehmigung möglich sein. Auch weitere öffentliche Veranstaltungen in Innenbereichen sind jetzt für bis zu 100 Personen mit festen Plätzen, Tests und strengen Hygieneregeln erlaubt sein. Unter freiem Himmel sind 500 Personen erlaubt bei festen Sitzplätzen, ohne feste Sitzplätze sind es 250 Personen. In Standesämtern dürfen wieder bis zu zehn Personen an der Trauung teilnehmen.

Stehen am Kneipentresen

In Bars und Kneipen ist der Verzehr von Speisen und Getränken nun auch an Stehplätzen unter Auflagen zulässig.

Frühere Lockerungen

Gültig ab 11. Juni

Mehr Sport für alle

Es dürfen sich jetzt wieder draußen 30 Erwachsene zum Sport treffen, drinnen können 10 negativ getestete Personen zusammenkommen.

Der SommerDOM soll stattfinden

Unter strengen Hygienemaßnahmen und mit Einlasskontrollen soll der SommerDOM ab dem 30. Juli 2021 stattfinden.

Mehr Möglichkeiten für den Tourismus

Hotels und andere Beherbergungen dürfen wieder in voller Kapazität Gäste empfangen.

Wellness ist wieder möglich

Saunen, Dampfbäder und Wellnessbereiche dürfen wieder öffnen – allerdings mit strengen Hygienemaßnahmen.

Gültig ab 5. Juni

Ab dem Wochenende darf die Innengastronomie öffnen, Gäste müssen einen negativen Test vorweisen. Es muss zudem feste Sitzplätze und ausreichend Abstand zwischen den Tischen geben. Außerdem gilt ab 23 Uhr eine Sperrstunde, allerdings nicht für die Außengastronomie.

Alkoholverbote in Hotspots

Im Schanzenviertel und Teilen von St. Pauli gibt es von Freitag bis Sonntag eine Sperrstunde für den Alkoholverkauf ab 23 Uhr aus Kiosken und Gastronomiebetrieben. Auch das Mitführen von Alkohol ist zwischen 20 und 6 Uhr verboten.

Gültig ab 1. Juni

Fitnesstudios öffnen

In Fitnesstudios darf mit einem negativen Test wieder trainiert werden, solange der Abstand von 2,50 Metern zwischen den Trainierenden eingehalten werden kann.

Touristische Angebote werden möglich

Hafenrundfahrten und Stadtführungen dürfen wieder angeboten werden. Innenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten dürfen wieder eröffnen.

Regelbetrieb in den Kitas und Schulen

Die Kitas gehen ab dem 7. Juni wieder in den Regelbetrieb über. In den Schulen geht es bereits am 31. Mai wieder in die uneingeschränkte Präsenz.

Museen, Ausstellungshäuser und Galerien öffnen wieder

Ab dem 18. Mai 2021 darf wieder durch Hamburgs Museen und Kunstgalerien gebummelt werden. Dabei gelten Hygienekonzepte, es müssen negative Testergebnisse oder ein Impfnachweis vor Betreten vorgelegt werden. Dazu gelten Abstands- und Maskenregeln.

Die Außengastronomie öffnet am Pfingstwochenende

Obwohl im Stufenplan erst für Mitte Juni angedacht, soll aufgrund der stark sinkendenen Sieben-Tage-Inzidenz die Außengastronomie schon am Samstag vor Pfingsten öffnen. Gegessen und getrunken werden kann dann wieder im Außenbereich und zwar ohne vorherige Testung und mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten.

Der Einzelhandel darf aufmachen

Ebenfalls ab dem 22. Mai darf der Einzelhandel wieder regulär öffnen. Eine Terminbuchung oder vorherige Testung ist nicht erforderlich, die Kundenanzahl wird aber je nach Quadratmetergröße des Ladens eingeschränkt.

Die Maskenpflicht in Parks wird aufgehoben

Joggen um die Alster oder Spazieren in Planten un Blomen ist jetzt wieder ohne das Tragen einer Maske erlaubt.

Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder angeboten werden

Neben den bereits geöffneten Friseursalons, dürfen jetzt auch wieder Massagesalons, Tattoostudios, Kostmetikstudios und weitere Bereiche der körpernahen Dienstleistungen öffnen. Hier gilt eine vorherige Terminbuchung und ein negativer Test. Auch Mitarbeiter*innen müssen sich regelmäßig testen.

Die Ausgangsbeschränkung ist aufgehoben

Seit Ostern dürfen die Hamburger*innen nicht mehr ohne triftigen Grund zwischen 21 Uhr und 5 Uhr auf den Straßen unterwegs sein. Aufgrund der stabilen Werte in der Inzidenz von unter 100 fällt die Ausgangsbeschränkung ab Mittwoch, 12.05.2021 ab Mitternacht weg. Dann darf sich wieder ohne Einschränkungen in Hamburg bewegt werden. Die geltenden Kontaktbeschränkungen (maximal mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen) bleiben erst einmal bestehen.

Spielplätze und Sport im Freien

Zudem fällt die Maskenpflicht auf Spielplätzen weg, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Sport an der freien Luft darf wieder mit zwanzig  Erwachsenen stattfinden, für Kinder ist die Zahl unbegenzt. Kindergeburtstage können wieder mit bis zu zehn Kindern unter zwölf Jahren gefeiert werden.

Mehr Freiheiten für vollständig Geimpfte und Genesene

Personen mit vollständigem Impfschutz (in der Regel: zwei Wochen nach der zweiten Impfung) werden mit tagesaktuell negativ getesteten Personen gleichgestellt. Das gilt auch für Genesene, deren Corona-Erkrankung nicht länger als sechs Monate her ist.

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